![2024.02.29_praxis-baumemorandum_piktogramme-1](https://baumemorandum.fhgr.ch/wp-content/uploads/sites/41/2024/03/2024.02.29_praxis-baumemorandum_piktogramme-1-1-150x150.jpg)
Baueingabe ohne Umgebung
Baugesuche werden meist reduziert auf die zu beplanende Parzelle eingereicht. Nebst dem Situationsplan 1:500 sind meistens keine weiteren Hinweise zur Gestaltung der Nachbarbebauungen oder des Quartiers ersichtlich.
Insbesondere die für die Bauberatung wichtigen Fassadenpläne zeigen die Wirkung des Volumens, die Gebäudeform und die gestalterische Anmut der Fassade. Fehlt der Kontext, ist eine Beurteilung des eingehenden Projekts im Baubewilligungsprozess nur in Kenntnis der Situation möglich.
Erläuterungen der Abweichungen vom bestehenden Ortsbild werden als Bericht oder Hinweise formuliert, die von Planenden und Bauinteressierten fehlinterpretiert werden können. Ohne aussagekräftige Darstellungen ergeben sich teilweise Missverständnisse, die zu Konflikten führen können.
![2024.02.29_praxis-baumemorandum_piktogramme-3](https://baumemorandum.fhgr.ch/wp-content/uploads/sites/41/2024/03/2024.02.29_praxis-baumemorandum_piktogramme-3-150x150.jpg)
Praxistest
Die Anwendungsmöglichkeiten der Erkenntnisse des Baumemorandums wurden anhand einer bestehenden Baueingabe für Mehrfamilienhäuser direkt in der Praxis getestet. Das eingegebene Bauprojekt agierte wenig bis gar nicht mit der Umgebung. Um zu verhindern, dass ein zu starker Kontrast zwischen den bestehenden Häusern und den Neubauten entsteht, hat man auf der Grundlage des Baumemorandums den Entwurf an der Strassenfassade angepasst. Dies bedurfte nur eines kleineren Eingriffes in der Fassade. Der Grundriss musste nicht angepasst werden, da der neue Fassadenentwurf direkt auf die bestehende Raumanordnung reagiert.
Beim neuen Fassadenentwurf fokussierte man sich auf architektonische Grundelemente: Sockel, Gliederung, Dach und Materialität. Es wurde ein feiner Sockel eingeführt, der den Baukörper unterteilt. Die Fenster wurden in der vertikalen kürzer, was die bereits im Sockel begonnene vertikale Gliederung der Fassade unterstützt. Als Abschluss wurde das Dach in seiner Neigung angepasst und mit einem leichten Überstand versehen, dies betont die Eigenständigkeit des Daches als vertikaler Abschluss der Häuser.
Diese leichten Anpassungen in der Strassenfassade führten zu einem Entwurf, der sich konkret mit der Umgebung auseinandersetzt, sich stärker in den Kontext eingliedert und die vorhandene ortsbauliche Idee weiterspinnt.
![2024.02.29_praxis-baumemorandum_piktogramme-3](https://baumemorandum.fhgr.ch/wp-content/uploads/sites/41/2024/03/2024.02.29_praxis-baumemorandum_piktogramme-3-150x150.jpg)
Ortsbildverträglichkeit
Die Darstellung zeigt, dass durch die objektive Darstellung der gemeinsamen gestalterischen Merkmale die Integration von Bauvorhaben in das Ortsbild einfacher nachvollziehbar ist.
Ist von Ortsbildverträglichkeit die Rede, meint dies nicht zwangsläufig die genaue Kopie des historischen Bestandes mit Fenstersprossen beispielsweise, sondern vielmehr die Einfügung des neuen Gebäudes in den Rhythmus der Strassenfassade. Im Sinne einer Verwandtschaft werden die gemeinsamen Merkmale, die Volumetrie und die Stellung zum Strassenraum berücksichtigt.
Die Gestaltung moderner Bauten ist durch diese Anlehnung an das vorhandene Ortsbild jederzeit möglich.