
Das Instrument
Das Baumemorandum erfasst und beschreibt wiederkehrende Gestaltungselemente, die sich über Generationen in einem Ort entwickelt haben. Es besteht aus einer Arbeitshilfe mit drei Dokumenten, die als Leitfaden genutzt werden können:
- Grundlagen
- Quartiermemorandum
- Fassadenmemorandum
- Fassadenabwicklungen

Ortsteil-Memorandum
„Siedlungsstruktur & Atmosphäre“
Gestaltungsleitfaden für die einzelnen Bereiche und Strassenräume
Im Charakter unterschiedliche Bereiche werden differenziert betrachtet. Für die einzelnden Ortsbildteile werden die charakteristischen Merkmale und vorhandenen Qualitäten der Siedlungsstruktur, der Landschaftsgestaltung und der Dachgestaltung ermittelt und darauf aufbauend detaillierte Hinweise für zukünftige Bautätigkeit formuliert.
Die Erkenntnisse und die Gestaltungshinweise werden im Bericht in Wort und Bild dargestellt.

Fassaden-Memorandum
„Architektonische Gestaltungsmerkmale“
Gestaltungsleitfaden für die charakteristischen Merkmale eines Ortsteils.
In historischen Siedlungskernen, insbesondere in Dörfern und kleinen Städten, zeigt sich meist das identitätsstiftende Potential. Um die Gestaltung dieser Bereiche zu lenken, kann ein Fassaden-Memorandum auf umkomplizierte Art Hinweise für Neu- und Umbauprojekte geben. Diese bezeichnen die wiederkehrenden besonderen Qualitäten der historischen Bausubstanz und analysieren deren Rhythmus und Melodie.
Mit Hilfe von fotogrammetrischen Aufnahmen werden Strassenansichten gezeichnet. Die gewohnte Wahrnehmung der Fassadenfluchten aus dem Strassenraum werden entzerrt und proportional dargestellt. Alleine diese Darstellungsart führt zu einer Objektivierung des gewohnten Bildes. In diesen Zeichnungen lassen sich wiederkehrende Merkmale leicht erkennbar machen und wichtige Höhenangaben wie Trauf- und Firstlinien, oder Geschosshöhen in planerischer Optik darstellen. Für die daraus analysierten Fassadenmerkmale werden entsprechende Gestaltungshinweise für Bauvorhaben formuliert.
Neu- und Umbauprojekte können in die massstäblichen Fassadenfluchten integriert werden, um die Kompatibilität der geplanten Proportionen und Fassadenrhythmen zu prüfen.

Qualitätssicherung und Kontinuität
Bewilligungsprozess
Die Bauvorhaben werden auf die Übereinstimmung mit den Gestaltungshinweisen des Baumemorandums geprüft und gegebenenfalls werden Anmerkungen hinsichtlich einer entsprechenden Projektänderung aufgezeigt.
Werden die Behörden schon in der Vorprojektphase informiert, können entsprechende Hinweise vor Planungsbeginn gegeben werden. Der Einblick in das Baumemorandum ermöglicht eine zielgerichtete, gestalterische Auseinandersetzung mit dem Projektumfeld und erspart nachträgliche, kostspielige Projektänderungen. Die Integration der Gestaltungshinweise in die Vorprojektphase trägt somit schon zu Beginn der Überlegungen zur Stärkung der örtlichen Baukultur bei.
Kontinuität
Wird das Baumemorandum dauerhaft angewendet, so entsteht eine Kontinuität in der Bewilligungspraxis. Die Bauherren und Planer können sich auf die gestalterischen Rahmenbedingungen der Gemeinde verlassen, und die Gemeindebehörden agieren mit einem einfach verständlichen Arbeitsinstrument, das über eine längere Anwendungspraxis zum festen Bestandteil einer objektiven Projektbeurteilung führt.
Verlässliche Kriterien
Mit dem Baumemorandum kann somit die gestalterische Qualität der spezifischen Baukultur weiterentwickelt werden, und es entstehen verlässliche Kriterien für die Bewilligungspraxis.