Das Instrument
Das Baumemorandum erfasst und beschreibt wiederkehrende Gestaltungselemente, die sich ĂŒber Generationen in einem Ort entwickelt haben. Es besteht aus einer Arbeitshilfe mit drei Dokumenten, die als Leitfaden genutzt werden können:
- Grundlagen
- Quartiermemorandum
- Fassadenmemorandum
- Fassadenabwicklungen
Ortsteil-Memorandum
„Siedlungsstruktur & AtmosphĂ€re“
Gestaltungsleitfaden fĂŒr die einzelnen Bereiche und StrassenrĂ€ume
Im Charakter unterschiedliche Bereiche werden differenziert betrachtet. FĂŒr die einzelnden Ortsbildteile werden die charakteristischen Merkmale und vorhandenen QualitĂ€ten der Siedlungsstruktur, der Landschaftsgestaltung und der Dachgestaltung ermittelt und darauf aufbauend detaillierte Hinweise fĂŒr zukĂŒnftige BautĂ€tigkeit formuliert.
Die Erkenntnisse und die Gestaltungshinweise werden im Bericht in Wort und Bild dargestellt.
Fassaden-Memorandum
„Architektonische Gestaltungsmerkmale“
Gestaltungsleitfaden fĂŒr die charakteristischen Merkmale eines Ortsteils.
In historischen Siedlungskernen, insbesondere in Dörfern und kleinen StĂ€dten, zeigt sich meist das identitĂ€tsstiftende Potential. Um die Gestaltung dieser Bereiche zu lenken, kann ein Fassaden-Memorandum auf umkomplizierte Art Hinweise fĂŒr Neu- und Umbauprojekte geben. Diese bezeichnen die wiederkehrenden besonderen QualitĂ€ten der historischen Bausubstanz und analysieren deren Rhythmus und Melodie.
Mit Hilfe von fotogrammetrischen Aufnahmen werden Strassenansichten gezeichnet. Die gewohnte Wahrnehmung der Fassadenfluchten aus dem Strassenraum werden entzerrt und proportional dargestellt. Alleine diese Darstellungsart fĂŒhrt zu einer Objektivierung des gewohnten Bildes. In diesen Zeichnungen lassen sich wiederkehrende Merkmale leicht erkennbar machen und wichtige Höhenangaben wie Trauf- und Firstlinien, oder Geschosshöhen in planerischer Optik darstellen. FĂŒr die daraus analysierten Fassadenmerkmale werden entsprechende Gestaltungshinweise fĂŒr Bauvorhaben formuliert.
Neu- und Umbauprojekte können in die massstĂ€blichen Fassadenfluchten integriert werden, um die KompatibilitĂ€t der geplanten Proportionen und Fassadenrhythmen zu prĂŒfen.
QualitÀtssicherung und KontinuitÀt
Bewilligungsprozess
Die Bauvorhaben werden auf die Ăbereinstimmung mit den Gestaltungshinweisen des Baumemorandums geprĂŒft und gegebenenfalls werden Anmerkungen hinsichtlich einer entsprechenden ProjektĂ€nderung aufgezeigt.
Werden die Behörden schon in der Vorprojektphase informiert, können entsprechende Hinweise vor Planungsbeginn gegeben werden. Der Einblick in das Baumemorandum ermöglicht eine zielgerichtete, gestalterische Auseinandersetzung mit dem Projektumfeld und erspart nachtrĂ€gliche, kostspielige ProjektĂ€nderungen. Die Integration der Gestaltungshinweise in die Vorprojektphase trĂ€gt somit schon zu Beginn der Ăberlegungen zur StĂ€rkung der örtlichen Baukultur bei.
KontinuitÀt
Wird das Baumemorandum dauerhaft angewendet, so entsteht eine KontinuitĂ€t in der Bewilligungspraxis. Die Bauherren und Planer können sich auf die gestalterischen RahmenÂbedingungen der Gemeinde verlassen, und die Gemeindebehörden agieren mit einem einfach verstĂ€ndlichen Arbeitsinstrument, das ĂŒber eine lĂ€ngere Anwendungspraxis zum festen Bestandteil einer objektiven Projektbeurteilung fĂŒhrt.
VerlÀssliche Kriterien
Mit dem Baumemorandum kann somit die gestalterische QualitĂ€t der spezifischen Baukultur weiterentwickelt werden, und es entstehen verlĂ€ssliche Kriterien fĂŒr die Bewilligungspraxis.